Jede Hilfeleistung ist nach DGUV Vorschrift 1 § 24 IV Abs. 6 zu dokumentieren und 5 Jahre verfügbar zu halten. Hierfür ist der Notfallversorgungsnachweis bestens geeignet.
Unser Angebot gilt für Kitas, Schulen und Unternehmer, nicht für Verbraucher. Wir weisen ausschließlich Nettopreise (€) aus. Hinzu kommen die gesetzliche Umsatzsteuer sowie evtl. anfallende Versandkosten.